Bauer ist nicht gleich Bauer – Die soziale Abstufung der Landbevölkerung

Wenn wir über die 90% der mittelalterlichen Gesellschaft reden, die in der Landwirtschaft tätig waren, reden wir oft von „Bauern“.
Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass unter diesem Begriff Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen, Rechten und sozialem Stand zusammengefasst werden.

Dieser Beitrag soll dazu dienen, diese Unterschiede zu beschreiben und einen Überblick über die verschiedenen Arten von „Bauern“ zu geben.

Frei und Unfrei

Wahrscheinlich das wichtigste Unterscheidungsmerkmal war das der persönlichen Freiheit.
Unfreie waren entweder an ihren Herrn oder an das Land, das sie bebauten, gebunden (mehr zu diesem Unterschied später). Sie konnten nicht einfach gehen und sich anderswo Arbeit suchen, wenn sie mit den Bedingungen unzufrieden waren.
(Allerdings fehlten den relativ schwachen Feudalherren die Mittel, einen Unfreien, dem seine Lebens- und Arbeitsbedingungen absolut unerträglich geworden waren, daran zu hindern, sich bei Nacht und Nebel „vom Acker zu machen“, geschweige denn, ihn zu verfolgen oder zu suchen.)

Im krassen Gegensatz zu Sklaven waren Unfreie aber nicht völlig rechtlos: Die zwingende Bindung galt ebenfalls für ihren Herrn, der sie weder von ihrem Land vertreiben, noch aus seinen Diensten entlassen durfte und verpflichtet war, sie zu schützen und zu versorgen.
Ein Freier hingegen konnte sein Dienst- oder Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Herrn zwar jederzeit kündigen, musste dafür aber Kriegsdienst leisten, vor Gericht selbst für seine Interessen eintreten und in Notzeiten konnte es ihm passieren, dass sein Herr sich von ihm trennte, weil er sich seinen Unterhalt schlicht nicht mehr leisten konnte.
Diese soziale und materielle Absicherung war der Grund, warum im Frühmittelalter, als sich der Feudalismus langsam zu entwickeln begann, nicht wenige freie Bauern freiwillig unfrei wurden und sich an einen Herrn banden.
Gelöst werden konnte die Unfreiheit nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen Herrn und Diener. Kinder von Unfreien waren selbst von Geburt an unfrei, selbst dann, wenn ein Elternteil frei war.

Als im 13ten und 14ten Jahrhundert viele Bauern die persönliche Freiheit erlangten, mussten zwangsläufig neue Dörfliche Organisationsstrukturen entstehen, durch die die Gemeinschaft eben die Aufgaben übernahm, die der Herr des Dorfes nicht mehr leisten konnte und musste.

 


Gliederung unter den Unfreien:
Leibeigene und Hörige

Der Unterschied zwischen Leibeigenen und Hörigen wird oft ignoriert oder beide Begriffe von Anfang an als Synonym verwendet. Nichts könnte ferner von der historischen Realität liegen.

Während eines Großteils des Früh- und Hochmittelalters war die vorherrschende Organisationsform der Landwirtschaft im heutigen Deutschland die Fronhof-Grundherrschaft.
Der Grundherr (oder einer seiner Verwalter, wenn er mehrere Dörfer besaß) lebte auf dem Fron- oder Herrenhof, von dessen Erträgen er größtenteils lebte.
Umgeben war dieser Fronhof von einer Anzahl kleinerer, abhängiger Höfe oder sogar Dörfer.

Leibeigene lebten auf dem Fronhof, arbeiteten auf den Feldern, als Handwerker, Handlanger oder Haushaltsdiener. Sie wurden von ihrem Herrn mit Essen, Kleidung und allem sonst nötigen versorgt. An hohen Feiertagen durften sie auch schonmal ein Geschenk als Dank für gute Dienste erwarten.
Leibeigene waren gebunden an die Person „den Leib“ ihres Herrn. Wenn er beispielsweise sein Land verkaufte und anderswo hinzog, gingen seine Leibeigenen mit ihm.

Hörige hingegen bewohnten und bewirtschafteten die umliegenden Höfe weitgehend selbstständig, schuldeten ihrem Herrn dafür aber sowohl einen Teil ihrer Erträge als auch ihre Arbeitskraft (den so genannten „Frondienst“) auf seinen Feldern oder seinem Hof für eine festgelegte Anzahl Tage im Jahr.
Hörige waren im Gegensatz zu Leibeigenen an das Land gebunden, dass sie bewirtschafteten. Verkaufte der Herr sein Land, blieben sie dort und gingen in den Dienst des neuen Grundherrn über.
Hörige konnten durchaus eigene Leibeigene haben, oder freie Knechte beschäftigen.

Eine neue Ordnung

Mit dem Wirtschaftswachstum im Hochmittelalter, ausgelöst durch neue Methoden in der Landwirtschaft, 3 Jahrhunderte aussergewöhnlich guten Klimas, die Erschließung neuen Ackerlandes durch Rodung von Wäldern und Trockenlegung von Sümpfen, die deutsche Ostsiedlung und natürlich das Wachstum der Städte, stieg der Bedarf an Arbeitskräften in ganz Europa massiv an. Die arbeitende Bevölkerung konnte nun Forderungen stellen, damit sie sich nicht bei Nacht und Nebel „vom Acker machten“ und sich anderswo Arbeit zu besseren Bedingungen suchte.
Viele Leibeigene erlangten in dieser Zeit die persönliche Freiheit und eine Bezahlung für ihre Arbeit in Geld. Vielen Hörigen gelang es, geringere Abgaben und Frondienste durchzusetzen. Viele Dörfer erlangten das Recht, sich weitgehend selbst zu verwalten.
Zudem begannen viele Grundherren zu erkennen, dass es für sie unterm Strich einträglicher war, keine (oder kaum noch) eigene Landwirtschaft mehr zu betreiben, sondern das zu ihrem Fronhof gehörende Land an persönlich freie Bauern zu verpachten. Auch die ehemals Hörigen bekamen ihre Hofstelle größtenteils als freie Pächter übertragen und schuldeten statt der alten Frondienste nun nurnoch eine genau festgelegte Pacht oder Rente.

Die Pächter waren als Freie theoretisch zum Kriegsdienst verpflichtet, wobei es dem Herrn meist lieber war, wenn sie stattdessen ein „Schildgeld“ bezahlten, mit dem er die Ausrüstung seines Gefolges verbessern oder Söldner anheuern konnte.
Auch vor Gericht musste sich ein freier Pächter nun selbst verteidigen.
Die Pachtverträge galten allerdings normalerweise auf Lebenszeit und waren erblich. Zumindest so viel soziale Absicherung war dann doch noch geblieben.

Dieses neue System, dass die Fronhof- oder Villikations-Grundherrschaft ablöste nennt sich in der heutigen Forschung „Renten-Grundherrschaft“.

Freie Bauern

Neben den persönlich freien Pächtern gab es auch einige wenige Bauern, die tatsächlich frei im Sinne von „unabhängig von einem Grundherrn“ waren.
Hierbei handelte es sich entweder um Großbauern, die selbst als Grundherren auftraten und wirtschafteten und sich nur durch den fehlenden Adelstitel von ihren Nachbarn unterschieden.
Lediglich dem gericht des Landesherren waren sie unterstellt und zumindest in der Theorie schuldeten sie dem Reich Kriegsdienst.

Daneben (und häufiger) gab es Dorfgemeinschaften, die keinen Grundherrn hatten, sondern sich völlig selbst verwalteten und nur dem Landesherrn unterstanden, sowie Steuern an ihn zahlten.
Manche Dörfer oder Bauernschaften (gestreut liegende Einzelhöfe, die zwar eine rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bildeten, aber räumlich nicht eng genug beieinander lagen, um als Dorf bezeichnet zu werden) unterstanden sogar direkt dem König/Kaiser als Landesherren und waren damit „reichsunmittelbar“.

Die größten, erfolgreichsten und heute bekanntesten dieser freien Bauernschaften waren der „Upstalsboombund“ im heutigen Friesland und natürlich die drei Urkantone der Schweiz: Schwyz, Uri, und Unterwalden.

Der „Bauer“ im engeren Sinne und sein Gesinde

„Bauer“ als Oberbegriff für alle Arten von in der Landwirtschaft tätigen Leute zu verwenden, ist nicht nur deswegen problematisch, weil es solch große soziale, rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede innerhalb der Landbevölkerung gab, sondern auch und vor allem, weil das Wort Bauer im engeren Sinne eigentlich nur das Oberhaupt einer Hofgemeinschaft bezeichnet.
Neben ihm, der Bäuerin und der engeren Familie lebten je nach Größe des Hofes eine bestimmte Anzahl Mägde und Knechte in seinem Haushalt.

Sie galten, ob frei oder unfrei, rechtlich als Teil seiner Familie. Er war verpflichtet, für sie zu sorgen und sie vor Gericht zu vertreten, so wie sie verpflichtet waren, ihm zu dienen.
Da nur jemand mit eigenem Haushalt (oder der Aussicht einen zu erben) als heiratsfähig galt, waren die meisten Knechte und Mägde die nachgeborenen Kinder anderer Bauern, die kein Erbe zu erwarten hatten.

Von Kätnern, Hüfnern, Maiern und Schulzen

Nicht zuletzt war das soziale Gefüge im Dorf oder in der Bauernschaft nach dem Besitz der einzelnen Haushalte geordnet.

Kätner oder Gärtner waren Bauern, die zwar ein Haus, aber ausser einem kleinen Gemüse- und Kräutergarten keinerlei Ackerland besaßen. Sie arbeiteten meist gegen Lohn auf dem Hof eines anderen Bauern und/oder gingen einem Handwerk nach.

Über ihnen standen die Viertel- oder Halbhüfner.
Diese besaßen zwar Ackerland, aber keine komplette Hufe (die Anbaufläche, die ausreicht um einen Haushalt mit ihren Erträgen zu versorgen.
Auch sie besserten ihr Einkommen durch Handwerk oder Lohnarbeit bei ihren Nachbarn auf.

Die Hüfner schließlich, die von den Erträgen ihres eigenen Hofes leben konnten, bildeten den Teil der Dorfgemeinschaft, der vollberechtigt an der Dorfversammlung teilnehmen und abstimmen konnte.

Über ihnen schließlich standen die Mehrhüfner, deren Landbesitz mehr als nur einen Haushalt ernähren konnte. Sie beschäftigten entweder eine Vielzahl von Knechten und Mägden zur Bearbeitung ihres Landes, oder vergaben einen Teil davon als abhängige Hofstellen an Hörige oder Pächter, selbst wenn sie selbst Hörige oder Pächter waren.

Andere Mitglieder der Dorfgemeinschaft, wie der Wirt des Dorfkruges, der Betreiber der Mühle, der Bäcker, der Dorfschmied oder der Priester bestellten zwar auch maximal den Teil einer Hufe als Nebenverdienst, waren durch ihre wichtige Arbeit für die Gemeinschaft aber ebenfalls Teil der dörflichen Oberschicht.

An der Spitze der Dorfgemeinschaft stand ein Mann, der sowohl den Vorsitz beim Dorfgericht als auch bei Besprechungen der Dorfversammlung innehatte, die von der gesamten Dorfgemeinschaft gemeinsam erledigten Arbeiten, wie Aussaat, Ernte, Rodung und Pflügen leitete und überwachte, als Bindeglied und Sprachrohr zwischen Dorfgemeinschaft und Herr diente und die Abgaben und Steuern einsammelte und an den Herrn des Dorfes abführte.

Diesen Mann nannte man entweder Maier oder Schulzen.
Der entscheidende Unterschied zwischen beiden war, dass der Schulze ein Bediensteter des Herren war, während der Maier aus den Reihen der Bauern gewählt wurde.
Es verwundert kaum, dass die Dörfer es bevorzugten, einen Maier statt eines Schulzen zu haben…

„Die sich nicht zuordnen lassen“
Ministeriale

Ich habe lange überlegt, ob ich die Gruppe der Ministerialen in diesen Beitrag oder in den geplanten Beitrag über die Rangabstufungen im Adel einbringe.
Ministeriale sind… schwierig in eine Gruppe einzuordnen. Eike von Repgow gab den Versuch in seinem Sachsenspiegel schlichtweg auf.

Kurzgesagt sind Ministeriale Unfreie, denen von ihrem Herrn ein besonderes Amt (meist als Verwalter) zugewiesen wurde.
Simple Beschreibung, oder? Ein mittelalterlicher Verwaltungsbeamter!
Das Problem ist, dieses Amt konnte von der Tätigkeit als Verwalter eines kleinen Hofes, als Schulze eines Dorfes, als Verwalter der Finanzen und/oder Handelsgeschäfte seines Herrn, als Vogt eines oder mehrerer Fronhofsverbände, der Verwaltung (und militärischen Verteidigung) einer oder mehrer Burgen, der Tätigkeit als Beamter in einer Stadt, bis zu diplomatischen Missionen oder militärischen Führungspositionen gehen.

Diente der Ministeriale außerhalb des Haushalts seines Herrn, erhielt er ein Dienstlehen, das sein Einkommen sichern sollte. Diese Dienstlehen konnten von einem Hufenhof bis hin zu Landbesitz reichen, für den viele Adlige ihn beneideten.

Theoretisch war dieses Lehen an das Amt gebunden, der Ministeriale verlor es also in dem Moment, in dem er sein Amt verlor. Er konnte es auch nicht vererben, sondern musste versuchen, seinen Herrn zu überzeugen, nach seinem Tod seinem Sohn sein Amt zu übertragen.

Das und die Tatsache, dass er als Unfreier an seinen Herrn gebunden war und ihn weder verlassen, noch Ämter und Lehen anderer Herren annehmen oder in ihren Dienst treten durfte, unterschied ihn von einem adligen Vasallen.

Trotz ihres Status als Unfreie erlaubte etwa der Bayrische Landfriede von 1244 Ministerialen („jenen, die ein besonderes Amt ihres Herrn innehaben“), auch an befriedeten Orten Waffen zu führen, was sonst nur Adligen vorbehalten war.

Ursprünglich rekrutierte sich die Ministerialität aus den Hörigen eines Herrn, mit der Zeit bildeten sich aber, gerade für die gehobenen Positionen, regelrechte Ministerialen-Dynastien heraus.

Im Laufe des 12ten und 13ten Jahrhunderts verschmolz die Oberschicht der Ministerialen langsam mit dem niederen Adel, indem sie mehr und mehr Freiheiten gewann und schließlich durchsetzte, dass ihre Dienstlehen und Ämter erblich wurden.

Die kleinen lokalen Verwalter und Aufseher hingegen blieben in ihren Lebensumständen Teil der bäuerlichen Welt und unterschieden sich nicht weitgehend von anderen Hörigen oder Leibeigenen.

Kein Wunder, dass Eike sich rundheraus geweigert hatte, einen rechtlichen Rahmen zu finden, der all diese Positionen zusammenfasst!

Dies soll als erster Überblick über die Komplexität bäuerlicher Sozialstrukturen und die extrem unterschiedlichen Lebensbedingungen der Menschen, die oft unter dem Begriff „Bauern“ zusammengefasst werden, genügen.
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Zum Weiterlesen:

Zwei weitere verwandte Beiträge hier im Blog
https://inforo1300.wordpress.com/2017/11/03/wo-sind-die-felder/

https://inforo1300.wordpress.com/2017/05/10/die-arbeitende-bevoelkerung/

Und die Hervorragende Quellensammlung von Siegfried Epperlein, die ich jedem, der sch für das Thema Bauern im Mittelalter“ auch nur am Rande interessiert, sehr dringend ans Herz legen kann.
https://www.amazon.de/B%C3%A4uerliches-Leben-Mittelalter-Schriftquellen-Bildzeugnisse/dp/3412136026

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