„Pro Bonum Communae“ – Sozialwesen um 1300



„Pro Bonum Communae“, „Zum Wohle der Gemeinschaft“.
Diese Worte finden sich in einer Vielzahl von spätmittelalterlichen städtischen Gesetzen, Regelungen, Ordnungen und Beschlüssen.
Man könnte fast sagen, dass es sich um die mittelalterliche Version der heutigen Formel „Im Namen des Volkes“ handelt.

Ich habe in der Vergangenheit oft darüber gesprochen, dass die mittelalterliche Gesellschaft kein Ort für Eigenbrötler war.
Dass das Individuum nicht ohne Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft existieren konnte und es deshalb überlebensnotwendig war, sich den Normen, Regeln und Pflichten, die die eigene Gemeinschaft einem auferlegte, unterzuordnen.

Heute möchte ich darüber Sprechen, was die Gemeinschaft im Gegenzug für ihre Mitglieder tat, wie sie versuchte, die Interessen des Individuums gegen die Interessen der Gesamtheit abzuwägen und idealerweise in Einklang miteinander zu bringen.

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„Teamwork funktioniert“ – Flurzwang und andere gemeinschaftliche Pflichten auf dem Land

Am Anfang ergab sich der mittelalterliche Gemeinschaftssinn vermutlich schlicht und ergreifend aus den Notwendigkeiten der Landwirtschaft.

Alleine kann niemand einen Hof bewirtschaften.
10 Leute brauchen für das Bearbeiten von 2 Hektar Ackerland deutlich weniger Zeit, als 5 Leute für einen Hektar.

Aus diesem Gund wurden ab dem Hochmittelalter die Felder in den meisten Dörfern zu mehreren großen Flächen, („Gewanne“ oder „Gewannfluren“ genannt) zusammengefasst.
Jede dieser großen gemeinsamen Ackerflächen war durch Zäune, Hecken, Gräben oder kleine Mauern in mehrere schmale und lange Streifen unterteilt, von denen jede Hofstelle eine gewisse Anzahl besaß.

Pflügen, Aussaat, Ernte und andere Arbeiten wurden von allen Höfen gemeinsam durchgeführt.
Nicht nur ging die Arbeit so schneller, sondern zusätzlich benötigte nicht jede einzelne Hofstelle einen eigenen Pflug, einen Erntewagen, die volle Anzahl der nötigen Zugtiere oder andere teure und platzverbrauchende Arbeitsmittel.

Auf diese Art wurden natürlich die Feldstreifen mancher Höfe deutlich früher bearbeitet, als die der anderen. Um diese Ungleichbehandlung auszugleichen, gab es regional und zeitlich sehr unterschiedliche Lösungen.
Mal bekamen diejenigen die Feldstreifen, die als erstes bearbeitet wurden, die am meisten an Arbeitskräften, Arbeitstieren und Geräten zur gemeinsamen Arbeit beisteuerten.
Mal waren die Feldstreifen, die später bearbeitet wurden, zum Ausgleich ein Bisschen größer.
Mal wurden die Feldstreifen, die jeder Hof hatte, alle paar Jahre neu ausgelost oder nach einer festen Reihenfolge durchgewechselt.

Da die Gewannflur nur von den Seiten her zugänglich war, war es für jemanden, dessen Feldstreifen nicht am Rand lag, unmöglich, seinen Acker zu betreten (oder mit einem Erntewagen zu befahren oder Arbeitstiere dorthin zu bringen), ohne auf dem Weg die Feldstreifen anderer Bauern zu überqueren und dabei potienziell ihre Ernte zu beschädigen.

Aus diesem Grund galt meist der sogenannte „Flurzwang“. Das heißt, alle Höfe, die Feldstreifen in der Gewannflur hatten, waren an den vereinbarten gemeinsamen Ablauf der Bearbeitung gebunden. Keiner durfte einfach schon einen Tag früher alleine mit der Ernte auf seinen Streifen anfangen.
Wollte ein Mitglied der Dorfgemeinschaft das doch tun, war es laut den Gesetzen des Sachsenspiegels verpflichtet, sich erst die Erlaubnis derjenigen zu holen, deren Ackerstreifen dabei überquert werden mussten, und ihnen jeden anfallenden Schaden zu ersetzen.

Auch Arbeiten, die alle Mitglieder der Dorfgemeinschaft betrafen, wie etwa die Pflege, Reparatur und nötigenfalls Neuerrichtung von Zäunen, Brücken und Wegen, Gemeinschaftsbrunnen oder Gemeinschaftsbacköfen, wurden von der Dorfgemeinschaft meist gemeinsam erledigt.

Die aus Weideflächen, Nutzwald und Wasserflächen bestehende „Allmende“ gehörte der gesamten Dorfgemeinschaft, konnte von allen Mitgliedern (oder zumindest von allen Mitgliedern, die einen eigenen Hof mit einer bestimmten Mindestmenge an Ackerland besaßen) frei genutzt werden.
Dafür mussten die Mitglieder diese Allemende aber auch gemeinsam pflegen und darauf achten, sie nicht zu übernutzen bzw. zu beschädigen (etwa, indem man zu häufig zu viele Tiere auf den Allmendeweiden grasen ließ) und damit der Gemeinschaft als Ganzem zu schaden.

Jedes männliche und körperlich fähige Mitglied der Gemeinschaft über 14 (mit wenigen Ausnahmen wie etwa Hirten, Priestern oder Müllern) musste zudem dabei helfen, auf frischer Tat ertappte Verbrecher zu verfolgen, zu fangen und vor das Gericht des Grundherren zu bringen. Auch an der gemeinsamen Jagd auf wilde Tiere, wie etwa Wölfe, die eine Gefahr für das Dorf und die Tiere auf den Weiden darstellten, mussten sie sich beteiligen.

Die Gemeinschaft trug auch die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die einzelnen Mitglieder ihren Pflichten gegenüber der Dorfgemeinschaft selbst aber auch dem Grundherren nachkamen.
Wenn jemand seine Abgaben nicht leistete, sich nicht an gemeinsamen Arbeiten beteiligte, bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen nicht auftauchte oder dem Alarmruf, einen Friedensbrecher zu verfolgen, nicht Folge leistete, war es die Aufgabe der Dorfgemeinschaft, dieses Mitglied (mit dem angemessenen Nachdruck) an seine Pflichten zu erinnern.
Wer nicht auf seine Nachbarn einwirkte, ihren Pflichten nachzukommen, machte sich nach mittelalterlichem Rechtsverständnis an ihren Verfehlungen mitschuldig.

Die Mitglieder einer Dorfgemeinschaft um 1300 profitierten also vom Schutz und der Unterstützung der restlichen Gemeinschaft, mussten im Gegenzug aber auch bereit sein, ihre eigenen Interessen dem Wohl und den Regeln dieser Gemeinschaft unterzuordnen.

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„Profit ja, aber nicht zum Schaden der Anderen.“ – Soziale Regeln in der städtischen Wirtschaft

Handwerk und Handel waren in den meisten Städten des Hoch- und Spätmittelalters straff organisiert.
Die bedeutendsten und einflussreichsten Gewerbe schlossen sich in Gemeinschaften zusammen, die je nach Region als Zunft, Gilde, Gaffel, Amt, Werk oder anderes bezeichnet wurden.

Diese Gemeinschaften dienten zunächst als Sozialverbände, die gemeinsame Freizeitveranstaltungen ausrichteten, gemeinsam die Gottesdienste besuchten, gemeinsam für das Seelenheil verstorbener Mitglieder beteten, einander vor Gericht und in persönlichen Notlagen unterstützten und in eine gemeinsame Sozialkasse einzahlten, aus der kranke oder alte Mitglieder, Mitglieder, die ohne eigenes Verschulden in finanzielle oder sonstige Not geraten waren, und die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder versorgt wurden.

Mehr und mehr vertraten diese Verbände aber auch die wirtschaftlichen (und mit der Zeit vielfach auch die politischen) Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der städtischen Obrigkeit.
Im Gegenzug dafür boten sie dieser Obrigkeit an, bestimmte Regeln innerhalb des Verbandes festzusetzen, die der gesamten Einwohnerschaft der Stadt dienen und nützen sollten.

Das erste und wichtigste Interesse, das eine Zunft durchsetzen wollte, war der sog. „Zunftzwang“.
Dabei handelte es sich um ein Verbot für alle, die nicht Mitglieder der Zunft waren, in der Stadt die Waren dieser Zunft zu verkaufen oder die Dienstleistungen dieser Zunft anzubieten.
Durch den Zunftzwang sollte sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Zunft genug Kunden fand und ein Auskommen hatte.

Aber nicht nur vor Konkurrenz von Außen, sondern auch vor Konkurrenz untereinander schützte die Zunft ihre Mitglieder.
Sie setzte Grenzen fest, wie viel jeder Betrieb maximal verkaufen oder produzieren durfte, wieviele Mitarbeiter jeder Meister beschäftigen konnte und welche Hilfsarbeiten von Ehepartnern und Hausangestellten erledigt werden durften.
Dadurch sollte sichergestellt werden, dass keiner der Betriebe ein Monopol errichten und die anderen Mitglieder der Zunft aus dem Geschäft drängen konnte.

Auch die Löhne sowie gewisse Arbeits und Lebensbedingungen von Angestellten waren genau geregelt, damit einerseits kein Meister einen unfairen Vorteil erringen konnte, indem er seine Angestellten ausbeutete und so Produktionskosten einsparte, andererseits aber auch kein Meister den Anderen durch besonders hohe Löhne oder besonders gute Behandlung die Arbeitskräfte abwerben konnte.

Die Zunftregeln erlaubten durchaus genug Freiräume, damit einzelne Mitglieder deutlich erfolgreicher sein und deutlich mehr Gewinn machen konnten als andere, aber sie stellten auch sicher, dass für jedes Mitglied am Ende noch genug übrig blieb, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Zu dem selben Zweck legte die Zunft auch fest, wie viele Betriebe es überhaupt in der Stadt geben durfte.
Wenn ein Handwerker oder Händler sich als Meister mit einem eigenen Betrieb in der Stadt selbstständig machen wollte, musste erst einmal geprüft werden, ob der Absatzmarkt jetzt und in der absehbaren Zukunft groß genug war, dass es auch für einen weiteren Betrieb reichte.

Aber nicht nur vor wirtschaftlichem Schaden bewahrte die Zunft ihre Mitglieder.
Dadurch, dass sie streng auf ein sittliches und standesgemäßes Verhalten ihrer Mitglieder achtete (und diese dazu verpflichtete ebenso über das Verhalten ihrer Hausgemeinschaft zu wachen), sorgte sie dafür, dass Einzelne mit ihrem Benehmen in der Öffentlichkeit nicht dem guten Ruf der gesamten Zunft schadeten.

Auch durch verbindliche Qualitätsstandards und strikte Kontrollen gegen Betrug am Kunden stellte die Zunft sicher, dass ihr guter Ruf gewahrt blieb und leistete gleichzeitig einen Beitrag zum Allgemeinwohl, mit dem sie ihre Sonderrechte begründen und rechtfertigen konnte.

Die Stadtobrigkeit selbst wog natürlich sorgsam zwischen den Interessen der Zünfte und den Interessen der gesamten Einwohnerschaft ab:

So war der Zunftzwang zumindest auf den großen Jahrmärkten meist ausgesetzt.
Das war natürlich zum Einen notwendig, damit in die Stadt kommende Händler ihre Waren überhaupt verkaufen konnten, bot aber auch Stadtbewohnern, die nicht in der Zunft waren, die Möglichkeit, über das Jahr Waren zu fertigen oder einzukaufen, um diese dann auf dem Jahrmarkt für einen Nebenverdienst außer der Reihe verkaufen zu können.

Teilweise war es sogar auf den Wochenmärkten möglich, ohne Zunftmitgliedschaft (oder mit einer sehr viel billigeren „halben“ Zunftmitgliedschaft) Waren in einem begrenzten Ausmaß zu verkaufen.
Entweder durfte nur eine bestimmte Maximalmenge am Tag verkauft werden, oder nur bestimmte billige Waren. Wo es mehrere Wochenmärkte gab, galt diese Möglichkeit meist nur für einen dieser Märkte (meist dann den Kleineren).
So sollte sichergestellt werden, dass die Versorgung der Stadt als Ganzes gewährleistet war, Zunftfremde eine Möglichkeit zum Nebenverdienst hatten und gleichzeitig die Zunftmitglieder trotzdem noch ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten.

Gewisse Mindeststandards für die Qualität der auf den Wochen- oder Jahrmärkten verkauften Waren galten selbstverständlich trotzdem, vor allem, was die Lebensmittelsicherheit betraf.

Eine weitere Regelung, die die Allgemeinheit vor der Profitgier Einzelner schützen sollte, war das Verbot des sogenannten „Vorkaufs“:

Das Bedeutete, dass in der Stadt ansässige Händler während des Jahrmarktes keine Waren kaufen durften, die sie später in derselben Stadt wieder verkaufen wollten.
Erst nach dem offiziellen Ende des Marktes durften sie den von außen gekommenen Händlern die Waren abkaufen, die diese auf dem Jahrmarkt nicht losgeworden waren.

Dadurch sollte verhindert werden, dass sich etwa beispielsweise einige Gewürzkrämer zusammentaten, am Anfang des ersten Markttages sämtlichen Pfeffer aufkauften, und dann den Rest des Jahres ein Monopol auf Pfeffer hatten.
Wenigstens während des Jahrmarktes sollten alle Einwohner der Stadt die Chance haben, Importwaren zu den günstigen Jahrmarktpreisen einzukaufen.

Auch die Preise, zu denen bestimmte Waren (vor Allem alltägliche Verbrauchsgüter wie Lebensmittel oder einfache Stoffe) außerhalb der Jahrmärkte verkauft werden durften, wurden in Verhandlungen zwischen den Zünften und der Stadtobrigkeit festgelegt.
Man versuchte dabei, sich auf Preise zu einigen, die sich auch die einfachen Einwohner noch leisten konnten, mit denen aber die Handwerker und Händler trotzdem noch einen ausreichenden Gewinn machen konnten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Ausdrücklich als „Wucher“ verboten, war es den Zünften (und allen Anderen), in Zeiten von Knappheit überhöhte Preise zu verlangen. Insbesondere, wenn es um Lebensmittel ging.
Noch härter wurde es geahndet in Notzeiten Waren (wieder insbesondere Lebensmittel) zu horten, um durch die so herbeigeführte künstliche Verknappung eine Steigerung der Preise rechtfertigen zu können.

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„Milde Gaben gegen Gotteslohn“ – Wohltätigkeit und Armenfürsorge

In der Bibel wird an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass es für arme Menschen einfacher sei, in den Himmel zu kommen, als für Reiche.
Armut wurde sowohl als ein Schutz vor Sünde, als auch als eine schon im Diesseits abgeleistete Buße für die Erbsünde verstanden.
Christus selbst hatte gesagt: „Was ihr dem geringsten meiner Brüder tut, das habt ihr mir getan.“

Dieses positive Bild der Armut sorgte nicht nur dafür, dass viele Menschen sich freiwillig in Armut begaben (ob in Klöstern mit einem strengen Armutsgebot, oder als individuelle Klausner), sondern auch dafür, dass Armenfürsorge in der Mittelalterlichen Gesellschaft nicht nur als Pflicht, sondern als Dienst an Gott und damit als als Investition ins eigene Seelenheil verstanden wurde.

Entsprechend viele verschiedene Formen konnte diese Fürsorge annehmen:

Bettler wurden um 1300 nicht als arbeitsfaule Schmarotzer verstanden, sondern als Menschen, die für erhaltene Spenden tatsächlich eine wertvolle und gefragte Gegenleistung anbieten konnten… nämlich ihr Gebet.

Da Armut als eine Tugend verstanden wurde, die einen Gott näher brachte, galten die Gebete, die arme Menschen für das Seelenheil anderer Menschen sprachen, als ganz besonders wirksam.

Bettlern und Bedürftigen mit Geld, Kleidung, Essen, Obdach und anderen Dingen zu helfen war dementsprechend verbreitet und wurde durchaus auch gesellschaftlich erwartet.

Wer freigiebig war und öffentlich sichtbar Bedürftige unterstützte, konnte nicht nur das eigene Seelenheil, sondern auch den eigenen guten Ruf dadurch fördern.

Entsprechend war das Geben von Almosen ein Teil der Selbstdarstellung und „Öffentlichkeitsarbeit“. Man ließ sich dabei sehen, wie man Armen Almosen gab (in der adligen und wohlhabenden bürgerlichen Mode waren um 1300 sogar kleine Beutel als Accessoire verbreitet, die man sich an den Gürtel hängte und die gerade groß genug waren, um einige Münzen für die Armen zu enthalten), ließ öffentlich verkünden, dass man eine wohltätige Einrichtung unterstützte und auch bei Festen, Hochzeiten, Beerdigungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen war das Verteilen von Gaben an Bettler fester Teil der geplanten Representation.

Diese Freigiebigkeit zeigte sich aber nicht nur darin, dass man den Bettlern, die man vor der Kirche oder auf der Straße sah, ein paar Münzen zusteckte.
Armenfürsorge um 1300 gab es durchaus auch in organisierter und regelrecht institutionalisierter Form.

Den Anfang der institutionalisierten Armenfürsorge im mittelalterlichen Westeuropa machten die Klöster.
Benedikt von Nursia hatte in seiner Regel für Klostergemeinschaften die Versorgung von Armen und Kranken zur festen Pflicht gemacht.

Entsprechend beinhalteten die meisten Klöster ein „Hospital“ (vom lateinischen „hospitalis“ – „gastfreundlich“), in dem Kranke aus der Umgebung versorgt wurden und Arme Essen, Kleidung, eine Gelegenheit, sich zu waschen und andere Spenden erhalten konnten.

Mit dem Aufstieg der Städte ab dem Hochmittelalter wurden auch dort Hospitäler eingerichtet.

Teilweise waren es Klöster, die in der Nähe der Stadt (oder, besonders bei den Anfang des 13ten Jahrhunderts gegründeten Bettelorden, auch in der Stadt) lagen und die ihre eigenen Hospitäler auslagerten.
Das war nur sinnvoll, entwickelten sich die Städte doch mehr und mehr zu zentralen Sammelpunkten, zu denen die umliegende Landbevölkerung regelmäßig ging, um auf dem Markt ihre Überschüsse zu verkaufen, Dinge einzukaufen, die aud dem Dorf nicht hergestellt wurden oder nicht hergestellt werden konnten, Menschen aus anderen Dörfern zu treffen und Nachrichten auszutauschen.
Es ergab also jede Menge Sinn, auch die Einrichtungen für die Versorgung der Armen und Kranken aus dem Umland an diese Orte zu verlagern.

Aber auch private Förderer spielten von Anfang an eine große Rolle.
Neben großen und kleinen Spenden von Einzelpersonen wurden Einrichtungen zur Kranken- und Armenfürsorge auch vielfach von Zünften und anderen Verbänden oder direkt von der Stadt als Ganzes durch regelmäßige Geldzahlungen, Sachspenden, die Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden und dergleichen gefördert.

Neben die Hospitäler traten dabei auch mehr und mehr kleinere und individuellere Einrichtungen.
In vielen spätmittelalterlichen Städten gab es etwa Suppenküchen, die Mahlzeiten an Bedürftige verteilten, oder Badehäuser, in denen wohltätige Spender eine gewisse Anzahl Bäder für Bedürftige bezahlt hatten.

Von den Empfängern all dieser Leistungen wurde erwartet, als Gegenleistung für das Seelenheil der edlen Spender zu beten.

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„Nächstenliebe ja. Aber nicht bedingungslos.“

Ich möchte vermeiden, ein ausschließlich positives Bild zu diesem Thema zu zeichnen und deshalb abschließend auch die Schattenseiten des mittelalterlichen Sozialwesens betrachten.

So sehr die Sorge um die Mitglieder der eigenen Gemeinschaft und das Spenden für Arme fester Bestandteil der mittelalterlichen Kultur waren… perfekt war das mittelalterliche Sozialsystem selbstverständlich nicht.

Die Unterstützung und der Schutz durch die Gemeinschaft galt selbstverständlich nur für Mitglieder derselben.
Außenseiter, Fremde oder Leute, die sich nicht an die Regeln der Gemeinschaft gehalten hatten, konnten nicht auf Unterstützung hoffen.
Es gab kein zentrales öffentliches Sozialwesen, das Menschen unterstützte, egal ob ihre Nachbarn sie mochten oder nicht.

Auch das Betteln stand nicht jedem offen.
Da die Gegenleistung, mit der Bettler sich ihre Almosen verdienten, aus dem sprechen von Gebeten für das Seelenheil der Spender bestand, mussten diese Bettler selbstverständlich getauft sein und einen tugendhaften Lebenswandel haben.
Wer kein getaufter Katholik war, exkommuniziert worden war oder wessen Ruf, Verhalten oder Erscheinungsbild nicht den Wertvorstellungen der Gesellschaft entsprach, dessen Gebete galten als wertlos, womit er keine Möglichkeit mehr hatte, sich eine Spende zu verdienen.

Wie ich es am Anfang gesagt hatte:
Das Mittelalter war keine Zeit für Individualisten.

Vor allem sollten dem mittelalterlichen Sozialsystem aber am Übergang zur frühen Neuzeit wirtschaftliche und soziale Veränderungen den Hals brechen.

Es ist leicht, freigiebig zu sein, wenn die Zeiten gut und die Bedürftigen wenige sind.

Eine Phase milden und stabilen Klimas zusammen mit technischen und methodischen Neuerungen hatte im Hochmittelalter zu einem raschen Anwachsen der Wirtschaft geführt, die Bevölkerungsverluste durch die Pest im Spätmittelalter zu einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften, die das Angebot deutlich überstieg.

Beides zusammen hatte dafür gesorgt, dass es nur verhältnismäßig wenige Menschen gab, die darauf angewiesen waren, zu betteln und dass die meisten Menschen mehr als genug übrig hatten, um Almosen geben zu können.

Das änderte sich am Übergang zur frühen Neuzeit, als durch eine deutliche Klimaverschlechterung (der Beginn der sog. „kleinen Eiszeit“), verbunden mit politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen plötzlich sehr viel mehr Menschen nicht mehr aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten und gleichzeitig weniger zum Verteilen da war, als während der vorangegangenen wirtschaftlichen Blütezeit.

Die Zünfte riegelten sich mehr und mehr ab, um ihre Pfründe zu sichern.
Es wurden hürden eingeführt, wie beispielsweise immer höher werdende Aufnahmegebühren, immer aufwändigere und teurere Meisterstücke, die Kandidaten auf eigene Kosten in einem bestimmten Zeitfenster fertigen mussten, immer strengere Anforderungen an guten Leumund und Herkunft oder auch aufändige und teure Festessen, die ein frisch in die Zunft aufgenommenes Mitglied für sämtliche Zunftmeister ausrichten musste.
Kindern von Zunftmitgliedern oder Kandidaten, die in eine etablierte Zunftfamilie einheirateten, wurden diese Hürden meist erlassen (oder zumindest erheblich reduziert), um dafür zu sorgen, dass die wenigen begehrten Zunftplätze innerhalb der alten Familien blieben.

Gesellen waren nun verpflichtet, nach ihrer Lehrzeit eine gewisse Zeit zu wandern und bei verschiedenen Meistern in verschiedenen Städten zu arbeiten, bevor sie sesshaft werden, geschweige denn selbst einen Meistertitel und einen eigenen Betrieb anstreben durften.
Offiziell sollte dies dazu dienen, dass die Gesellen Erfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen und von möglichst vielen verschiedenen Lehrern lernen sollten.
De facto führte die Wanderpflicht aber dazu, dass man Lehrlinge und Gesellen als billige Arbeitskräfte nutzen und dann wieder relativ problemlos los werden konnte, ohne ihnen eine realistische Chance auf einen Aufstieg zum Meister oder auch nur auf eine dauerhafte Anstellung bieten zu müssen.

Eine ganze Reihe von Gewerben (unter anderem Abdecker, Henker, Leineweber, Nachtwächter, Latrinenreiniger…) galt nun als „unehrlich“, was bedeutete, dass jene, die sie ausübten, weniger Rechte hatten und gesellschaftlich gemieden wurden. Dieser „unehrliche“ Status war zudem erblich, wodurch sich eine regelrechte Paria Kaste innerhalb der frühneuzeitlichen Gesellschaft bildete.
Erst im Verlauf des 18ten Jahrhunderts sollten diese „Unehrlichen“ in den deutschen Staaten Stück für Stück offiziell rechtlich gleichgestellt werden. Die soziale Ausgrenzung und Diskriminierung ging davon unbetroffen natürlich noch lange weiter.

Und nicht nur der Zugang zur etablierten Gesellschaft wurde immer weiter erschwert, auch der Umgang mit Bettlern und sonstigen Armen änderte sich massiv:

Die positive Einstellung gegenüber Armen als Menschen, die näher an Gott standen und mit ihren Gebeten eine wertvolle Dienstleistung im Gegenzug für milde Gaben anbieten konnten, wurde ersetzt durch Misstrauen und die Unterstellung, arbeitsfaule Parasiten zu sein.

Zum Betteln benötigte man nun in vielen Städten und oft sogar auf dem Land eine offizielle Erlaubnis. Dazu wurden „Bettelvögte“ eingesetzt, die bestimmten, wer eine dieser begehrten Erlaubnisse erhielt und wer nicht.
Bedingungen für diese Erlaubnis konnten beispielsweise sein, dass die Bettler aus der Region stammten, ehelich geboren waren, nicht aus einem „unehrlichen“ Gewerbe stammten und einen einwandfreien Leumund hatten.
Die wichtigste Bedingung war aber, dass sie wirklich nicht in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten, also wirklich auf das Betteln angewiesen waren.

Diese Bettelvögte waren, wie man sich vorstellen kann, alles andere als Beliebt. Vorwürfe wegen Korruption, Willkür und Erpressung sind vielfach überliefert und in vielen Volksliedern und Geschichten kommen Bettelvögte als Schurken hervor, die beim happy Ending endlich am Galgen hängen.

Anstelle der Idealisierung der Armut als „leben, wie die Apostel“ war eine Einstellung getreten, die von Martin Luther recht gut in Worte gefasst worden war: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“

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Fazit:

Das mittelalterliche Sozialwesen wurde nicht von einer staatlichen Obrigkeit getragen, sondern von der Sozialgemeinschaft selbst.
Es basierte auf dem Verständnis, dass die Gemeinschaft verantwortlich für den Schutz und die Unterstützung ihrer einzelnen Mitglieder war, diese aber im Gegenzug ihre eigenen Interessen hinter die Gemeinschaft zurückstellen mussten.
Auf der einen Seite schützte das die schwächeren Mitglieder der Gemeinschaft vor der Selbstsucht der Stärkeren.
Auf der anderen Seite aber bedeutete es auch, dass das Indiviuum sich den Regeln und Normen der Gesellschaft anpassen und unterwerfen musste, um überlebensfähig zu sein.

Die mittelalterlichen Menschen verhielten sich freigiebig und respektvoll gegenüber Bedürftigen, solange es ihnen selbst gut ging und die Bedürftigen verhältnismäßig wenige waren.
Als die Zeiten sich am Ende der Epoche aber verschlechterten, wurden aus armen und fremden Menschen sehr schnell Konkurrenten um begrenzte Ressourcen und man wurde kreativ darin, Gründe zu finden, warum diese weder Hilfe noch echte Aufstiegschancen verdienten.

2 Gedanken zu “„Pro Bonum Communae“ – Sozialwesen um 1300

  1. Guten Tag, La Pastorella.

    Sie machen hier den klassischen Fehler, die Verhältnisse der frühen Neuzeit 1zu1 auf das Mittelalter zu übertragen.

    Wie im Beitrag beschrieben wird, verschlechterte sich die wirtschaftliche und rechtliche Lage weiter Teile der Bevölkerung am Übergang vom 15ten zum 16ten Jahrhundert drastisch und verbesserten sich erst im Laufe des späten 19ten und 20sten Jahrhunderts langsam wieder merklich.
    Ursächlich für diese Verschlechterung waren eine Vielzahl an klimatischen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und Krisen.
    (Beginn der sog. „kleinen Eiszeit“, Einführung des „römischen Rechts“ auch auf weltlicher Ebene, Übergang vom dezentralisierten Feudalismus zum zentralisierten Fürstenstaat, Reformation und Gegenreformation…)

    Sowohl Der Freiherr von Eichendorff als auch die Brüder Grimm lebten und schrieben mehrere Jahrhunderte nach diesem Umbruch und diesen Verschlechterungen. Und ihre Werke basieren auf der Lebensrealität der frühen Neuzeit, nicht des Mittelalters.

    Ich weiß, es widerspricht dem populären Bild vom „finsteren Mittelalter“, das von der strahlenden Renaissance abgelöst wurde, aber für die allermeisten Menschen, die nicht das Glück hatten, als Künstler am Hof und im Dienste eines reichen und mächtigen Fürsten zu leben, waren die Lebensumstände in der frühen Neuzeit um ein Wesentliches schlechter, als im Mittelalter.

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  2. Sehr geehrte(r) Verfasserin dieses Beitrags!

    Voller Vorfreude begann ich Ihren Text zu lesen… doch schon nach den ersten Absätzen runzelte sich mir unweigerlich die Stirn!

    Hinsichtlich meiner Eigenrecherechen zu den Stauffer-Königen bis hin zu dem tragischen Ende dieser Linie mit Konradin durch Karl I von Anjou gab es neben den allseits bekannten Kreuzzügen ja den Investiturstreit begründet durch die damaligen Machtverhältnisse zwischen Königen und Kirche.
    Das die Existenzfrage mit der Revierfrage einherging steht hoffentlich außer Streit. Und das jene, die als „rechtlos“ galten, den Nichtsnutz zum Beispiel, den bekanntesten wohl Freiherr von Eichendorff beschrieb, die Wander-Handwerksberufe, die bis ins 20.Jhd noch gelebt wurden undsoweiter.
    Wo und wer sollte jenen in eine „Sozialkasse“ einbezahlt haben, wenn im Märchen schon „die Alten“ hinterm Ofen ihre Essensration Teller essen mussten!?? 🤔 Und die Stiefkinder in den Wald befördert, aber immer wieder degradiert worden sind.

    Zudem tragen die „Märchen“ – Sammlungen von Jakob Grimm wesentlich – für mich zumindest- einem klaren Verständnis der damaligen „Sozialverhältnisse“ bei.

    Dadurch halte ich die Ihrige Sicht für romantisch verklärt, dem eigenen Empfinden einer „heilen Welt“ unterstellt.

    Freundliche Grüße

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